Basler Organistenverband

Leitbild

Leitbild des Basler Organistenverbandes

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Einleitung

Als Berufsverband der Basler Organistinnen und Organisten definiert sich der Verband als eine Interessensgemeinschaft in allen Belangen, welche die Berufsausübung seiner Mitglieder betreffen.
Der Vorstand des Basler Organistenverbandes hat nach der Generalversammlung 2007 beschlossen, ein Leitbild zu formulieren, um seinen Vereinszweck zu bedenken und ausführlicher zu beschreiben.
Mit diesem Leitbild kann gleichzeitig den Mitgliedern des BOV Einblick in die Vorstandsarbeit gegeben werden.
In §2 der Statuten des BOV heisst es: „Der Verein bezweckt, Organistinnen/Organisten in der Ausübung ihrer kirchlichen Funktionen im Kanton Basel-Stadt zu fördern und sie bei Gesprächen mit ihren Arbeitgebern zu beraten und zu vertreten.“
Das Leitbild versteht sich als Ergänzung zu den Statuten und zeigt Bereiche auf, in denen die Organistinnen und Organisten im Arbeitsalltag ihre Aufgaben wahrnehmen. Wenn in einem dieser Arbeitsbereiche Fragen auftauchen, haben alle Mitglieder des BOV die Möglichkeit, sich an den Vorstand des BOV zu wenden. Nicht zuletzt zeigt das Leitbild eindrücklich auf, in welchen Aufgabenbereichen die Organisten und Organistinnen in Basel engagiert sind oder sein können.

1. Vorstandsarbeit des BOV

Der Vorstand des BOV besteht aus drei bis sechs Mitgliedern. Er führt die Geschäfte des Vereins, soweit hierzu nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Jahr. Der Vorstand trifft sich das Vereinsjahr hindurch durchschnittlich drei Mal.
Der Vorstand des BOV kann eine Vermittlerrolle zwischen angestellten Organisten und der Verwaltung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt übernehmen. Zudem kann er Hilfestellung bei auftretenden Problemen in den Gemeinden geben. Der Vorstand kann bei Notwendigkeit einen juristischen Berater beiziehen.
Der Vorstand bereitet auch die alljährliche Generalversammlung des BOV vor, an welcher die für Vereine üblichen Traktanden (Jahresbericht, Jahresrechnung, Wahlen, etc.) behandelt werden.

1.1. Kontakt zu anderen Verbänden

Der BOV ist Mitglied der Reformierten Kirchenmusikerverbände der deutschsprachigen Schweiz (RKV). Dadurch ist der Kontakt mit anderen Verbänden gewährleistet.
Die RKV können als Dachverband dem BOV bei allfälligen Fragen beratend zur Seite stehen.
Es finden im Jahr zwei Sitzungen der RKV statt, an denen die Präsidentin oder der Präsident des BOV teilnimmt; alle zwei Jahre findet eine Delegiertenversammlung statt, an der zwei Vertreterinnen oder Vertreter des BOV teilnehmen.

1.2. Kurse

Der BOV organisiert von Zeit zu Zeit Interpretationskurse für Verbandsmitglieder und Interessierte.

1.3. Hans-Balmer-Stiftung

Die Hans-Balmer-Stiftung verleiht jährlich zweimal den Förderpreis des Basler Organistenverbandes an junge Organistinnen/Organisten in Basel. Dieser Preis wird in Zusammenarbeit mit der Musikakademie der Stadt Basel (MAB) dem/der besten Absolventen/in des Konzert- oder Solistenexamens im Fach Orgel verliehen.
Die Stiftung wird durch zwei Vertreterinnen/Vertreter des BOV und einem Mitglied der Familie Balmer geleitet.

1.4. Kirchenverwaltung

Die Vorstandsmitglieder pflegen den Kontakt mit der Kirchenverwaltung, je nach Bedürfnis und Notwendigkeit.

2. Organistinnen und Organisten

Die Aufgabe der bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt angestellten Organistinnen und Organisten umfasst das Orgelspiel bei Gottesdiensten und Kasualien.
Damit verbunden ist auch die Mitverantwortung der musikalischen Gestaltung der Liturgien in Zusammenarbeit mit den Pfarrpersonen.
Je nach Gegebenheit, z.B. an Feiertagen oder auf Wunsch bei Kasualien, gestalten die Organistinnen oder die Organisten den Dienst zusammen mit weiteren Instrumentalisten, Sängern oder Chören.

2.1. Zusammenarbeit mit den Pfarrern und Pfarrerinnen

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Pfarrerinnen/Pfarrern und Organistinnen/Organisten ist wesentlich und dient den Anliegen beider Berufsgruppen.
In der Praxis bedeutet das: beidseitiges Interesse am gemeinsamen Gestalten der Gottesdienste, rechtzeitige Absprachen, beidseitige Offenheit und beidseitiges Interesse gegenüber den Themenbereichen, mit denen sich Organisten bzw. Pfarrer auseinandersetzen.

2.2. Quartiergemeindevorstand (QGV) / Kirchenvorstand (KIVO)

Die Organistinnen und Organisten haben die Möglichkeit an den QGV-Sitzungen stimmberechtigt teilzunehmen. Sie können so ihre Anliegen direkt vorbringen und vertieft Einblicke ins Gemeindeleben erhalten. Laut Arbeitsvertrag sind sie aber nicht zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet.
Im Jahr finden 7 bis 9 QGV-Sitzungen statt.
Im Kirchenvorstand werden u.a. die Belange aller OrganistInnen der Kirchgemeinde vertreten.

2.3. Mitarbeiterteam

Idealerweise informieren sich die fest angestellten MitarbeiterInnen einer Gemeinde untereinander über ihre aktuellen Projekte.
In musikalischen Punkten sind die OrganistInnen Ansprechperson.
Nach Absprache werden die Organistinnen/Organisten in Gemeindeprojekte einbezogen.

2.4. Mitarbeiterkonvent (MAK)

An einigen Gemeinden treffen sich die Mitarbeitenden drei bis viermal jährlich im Mitarbeiterkonvent.

2.5. Gemeindeleben / Freiwilligenarbeit

Es liegt im Ermessen eines jeden Organisten in wie weit er am Gemeindeleben, ausserhalb des Gottesdienstes, teilnehmen oder sich einbringen möchte.

2.6. Kontakt zu den Orgelbauern

Die Organistinnen und Organisten sind für „ihre“ Instrumente verantwortlich und veranlassen die notwendigen Stimmungs- oder kleinere Unterhaltsarbeiten an den Orgeln.

2.7. Öffentlichkeitsarbeit

Wenn in diesem Leitbild alle Bereiche aufgeführt werden sollen, in denen die Organistinnen und Organisten tätig sind, gehört auch Öffentlichkeitsarbeit dazu.
In unserem Kontext ist alles Wirken darunter zu verstehen, mit der die Öffentlichkeit ausserhalb der gottesdienstlichen Formen erreicht wird (z.B. Konzerte, Orgelführungen, etc.).
An vielen Basler Kirchen besteht ein Angebot an Konzerten und weiteren Veranstaltungen, welches ohne das zusätzliche Engagement der OrganistInnen nicht möglich wäre, und welches einen wichtigen Platz im Basler Kulturleben hat. An manchen Kirchen sind die Organisten mit ihren künstlerischen und organisatorischen Kompetenzen mit grossem zeitlichem Einsatz engagiert. Aber auch an Kirchen, an denen z.B. keine Orgelkonzertreihen stattfinden, bereichern die Organistinnen und Organisten durch ihre Aktivitäten das Angebot der Kirchgemeinden und sprechen so die Öffentlichkeit an.
Ein besonderes Anliegen ist die Pflege und Heranbildung des organistischen Nachwuchses. Auf der einen Seite soll die Orgel durch Führungen, Vorspiele, Vorträge und andere Aktivitäten der Jugend bekannt gemacht und die Jugendlichen zum Erlernen unseres Instrumentes animiert werden, auf der andern Seite soll durch Unterricht und Förderung des Unterrichtes (Übmöglichkeiten) der Nachwuchs gezielt zum gottesdienstlichen Spiel geführt werden.

Basel den 21.06.2008
Der Vorstand